Januar 2014 Mamis

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Geschrieben von HeiHei, 25. SSW am 01.10.2013, 20:11 Uhr

wunderling

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Urlaub als beansprucht gilt, bloß weil er genehmigt wurde. Ich plane meinen Jahresurlaub bereits im Vorjahr, da hätte ich den nach der Logik ja schon weg. Dazu würde ich auch gern ein schriftliche Quelle lesen, der oben genannte Gesetzestext kling nämlich anders.
Dass die Personalabteilung das gerne so hätte und sich das Gesetz nach ihren Vorlieben dreht, habe ich hingegen schon gehört.

FG

 
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