März 2011 Mamis

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Geschrieben von annikki, 21. SSW am 19.11.2010, 10:42 Uhr

?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Die Vaterschaftsanerkennung kann die Standesbeamtin auch in der Klinik machen. Da muss man nicht unbedingt vorher hin.
Über das Sorgerecht müsst Ihr Euch einig werden. Das Umgangsrecht mit seinem Kind hat der Vater auch durch die Vaterschaftsanerkennung. Also besteht da keine Eile.
Die Regelung des Nachnamens wird ebenso dann gemacht, wenn die Standesbeamtin in die Klinik kommt und den Namen des Kindes abfragt. Dann kannst Du sagen, mein Kind soll meinen Nachnamen tragen. Allerdings ist es ratsam, das Ganze mit Deinem Partner vor der Geburt zu BESPRECHEN, damit er nicht vor der Standesbeamtin aus allen Wolken fällt.
Es besteht also kein Grund zur Panik.

LG Anni

 
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