März 2011 Mamis

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Geschrieben von Jule90, 21. SSW am 19.11.2010, 9:54 Uhr

?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Ohje ich weis nicht wo ich anfangen soll!

Hatten mal wieder ein Gespräch wegen Sorgerecht usw!

Wisst ihr mehr als ich?!
Mein Freund meint er müsste den kleinen dann adoptieren und das würde verdammt teuer werden! Ich weis leider garnichts darüber!
Das mit dem Nachnamen ist auch so ne Sache... will ja eig nicht das der kleine anders heißt als ich!
Und das Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung kann man alles, soweit ich das jetzt verstanden habe, vor der Geburt regeln!

Ohh man, soviel Theater!!! -,-*


Danke für die Hilfe im Vorraus!

 
12 Antworten:

Re: ?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Antwort von Chaosprinzessin, 26. SSW am 19.11.2010, 10:17 Uhr

Wieso muss dein Freund den Kleinen adoptieren??!??

Wenn du ihn als Vater angibst, ihr also eine Vaterschaftsanerkennung machen lasst, ist er doch offiziell überall der Vater - wieso dann ne Adoption?

Und ja, du hast recht, das kann man alles schon vor der Geburt regeln.

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Re: ?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Antwort von Morgain, 25. SSW am 19.11.2010, 10:20 Uhr

Guten Morgen,

die Probleme hatten wir vor Alinas Geburt auch. Dein Freund muss ihn nicht adoptieren, die Vaterschaftsanerkennung reicht völlig. Die könntet ihr auch beim Standesamt machen. Wenn ihr auch das Sorgerecht aufteilen wollt würde ich euch empfehlen einen Termin beim Jugendamt zu machen. Da wird das alles dann geregelt. Ruf mal lieber schnell an, die haben teilweise sehr lange Wartezeiten. Und es sollte doch möglichst vor der Geburt geregelt sein.

Beim Nachnamen kannst du ja frei entscheiden ob der Kleine deinen Namen haben soll. Alina haben wir gleich den Nachnamen meines Mannes gegeben, aber wir haben auch 3 Monate später geheiratet. Ansonsten würd ich glaub ich auch eher wollen, dass die Kinder meinen Namen haben. Ich fand es schon die drei Monate bei allen Ärzten nervig immer erklären zu müssen.

Liebe Grüße
Annika

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Re: ?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Antwort von annikki, 21. SSW am 19.11.2010, 10:42 Uhr

Die Vaterschaftsanerkennung kann die Standesbeamtin auch in der Klinik machen. Da muss man nicht unbedingt vorher hin.
Über das Sorgerecht müsst Ihr Euch einig werden. Das Umgangsrecht mit seinem Kind hat der Vater auch durch die Vaterschaftsanerkennung. Also besteht da keine Eile.
Die Regelung des Nachnamens wird ebenso dann gemacht, wenn die Standesbeamtin in die Klinik kommt und den Namen des Kindes abfragt. Dann kannst Du sagen, mein Kind soll meinen Nachnamen tragen. Allerdings ist es ratsam, das Ganze mit Deinem Partner vor der Geburt zu BESPRECHEN, damit er nicht vor der Standesbeamtin aus allen Wolken fällt.
Es besteht also kein Grund zur Panik.

LG Anni

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Re: ?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Antwort von Jank-a, 23. SSW am 19.11.2010, 10:58 Uhr

als wir noch nicht verheiratet waren, haben wir beim jugendamt vor der geburt alles geklärt.
also der kindes-papa hat die vaterschaft anerkannt, wir haben die gemeinsame sorgerechterklärung unterschrieben und wir haben abgemacht, dass der kleine erstmal meinen nachnamen bekommt, damit es einfacher ist(der erste sohn von mir hatte auch meinen namen).
als wir dann 2 jahre später geheiratet haben, bekam der kleine automatisch den familiennamen(nachnamen vom papa), so wie ich auch. da müsste der papa dann nix mehr unterschreiben(oder adoptieren) oder so.

lg,janka

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Re: ?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Antwort von Sophianils, 21. SSW am 19.11.2010, 11:05 Uhr

Wenn Du eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung machst ist die kostenlos und der Papa steht dann mit auf der Geburtsurkunde. Nach der Geburt kostet so eine Vaterschaftsanerkennung etwas und Du müsstest ihn im nachhinein auf die Geburtsurkunde setzen lassen. Wenn ihr nicht verheiratet seid vor der Geburt könnt ihr beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen und weiter in "wilder Ehe" leben ohne Heirat. Wenn das Kind den Nachnamen des Vaters nimmt und ihr Euch trennen solltet wäre es für Dich nicht ganz einfach das Aufenthaltsbestimmungsrecht fürs Kind zu bekommen das müsstest Du dann beantragen. Das Jugendamt rät davon meist ab es sei denn ihr wollt eh heiraten.

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Re: ?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Antwort von zwergenhoppser, 26. SSW am 19.11.2010, 11:06 Uhr

Habe bei meiner Kleinsten, nach der Geburt mit meinem Partner auf dem Stnadesamt die Vaterschaftsanerkennung gemacht und die Kleine trägt meinen Nachnamen.... Bei unserem jetzigen Bauchzwergl werden wir im Dezember, spätestens Januar zum Standesamt gehen und die Vaterschaftsanerkennung machen lassen... Und wieder wird der Kleine meinen Nachnamen tragen....
Adoptieren muss er euer Zwergl nicht, nur falls ihr mal heiraten solltet, dann muss er unterschreiben, dass das Kind seinen Nachnamen trage darf.... Solange ihr zusammen seit, stellt sich eh nicht die Frage des Sorgerechts.... wenn ihr euch mal trennen solltet, könnt ihr das dann immernoch auf dem Juigendamt regeln....


glg

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Re: ?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Antwort von Chaosprinzessin, 26. SSW am 19.11.2010, 11:09 Uhr

Also das:

"Wenn das Kind den Nachnamen des Vaters nimmt und ihr Euch trennen solltet wäre es für Dich nicht ganz einfach das Aufenthaltsbestimmungsrecht fürs Kind zu bekommen das müsstest Du dann beantragen."

stimmt aber definitiv nicht!!

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Re: Chaosprinzessin

Antwort von Sophianils, 21. SSW am 19.11.2010, 11:29 Uhr

Habe nochmal angerufen beim Amt wegen der Sache mit dem Nachnamen vom Vater. Du hast recht es ist wirklich kein Problem das die Mutter dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt nur die Namenszurückführung wäre viell nicht ganz so einfach. Sorry.

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Re: Chaosprinzessin

Antwort von Eule29, 24. SSW am 19.11.2010, 11:33 Uhr

Wir sind ja auch nicht verheiratet, werden aber auf jeden Fall VOR der Geburt die Vaterschaftsanerkennung machen lassen, denn nur dann ist sie, wie schon geschrieben, kostenlos!

Unser Zwerg wird den Nachnamen seines Vaters bekommen, das hat zwei Gründe: 1. wollen wir noch heiraten, und zweitens ist mein jetziger Name nicht mein Geburtsname, sondern der meines Exmannes, und da es nicht sein Kind ist, wieso sollte ich ihn dann so nennen?

LG

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Re: ?! Vaterschaftsanerkennung / Nachname des Babys / Sorgerecht / Adoption ?!

Antwort von annikki, 21. SSW am 19.11.2010, 11:37 Uhr

kann ich nur bestätigen.
aufenthaltsbestimmungsrecht hat der, der das Sorgerecht hat, kein anderer, egal welchen Namen das Kind hat!!

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Re: Chaosprinzessin

Antwort von annikki, 21. SSW am 19.11.2010, 11:40 Uhr

Wir haben die Vaterschaftsanerkennung in der Klinik machen lassen, sprich nach der Geburt, wir haben nichts bezahlt. Außer das Papier für die Geburtsurkunde unseres Sohnes. Die muss man ja bezahlen.

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Re: Chaosprinzessin

Antwort von Chaosprinzessin, 26. SSW am 19.11.2010, 14:27 Uhr

Hallo,

alles klar, ich hatte mich schon gewundert ;-)

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht behalten grundsätzlich auch nach einer Trennung/Scheidung erstmal beide Elternteile, solange nichts anderes vereinbart wird.

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