August 2010 Mamis

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Geschrieben von casi71, 29. SSW am 27.05.2010, 20:17 Uhr

Urlaubsansprüche???

Also die Regelung gilt bei uns auch, wird aber durch den Mutterschutz aufgehoben - da hast du aber mal Mega-Glück gehabt.

Mir wurde Folgendes von unserer Verwaltung mitgeteilt:

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Mal angenommen, Ihr Kind würde an dem errechneten Termin (15.08.2010) geboren werden, so würde Ihre Mutterschutzfrist bis einschließlich zum 10.10.2010 laufen. Wenn Sie direkt im Anschluss an Ihre Mutterschutzfrist Elternzeit in Anspruch nehmen würden, so wird Ihr Erholungsurlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit gekürzt.
D.h. für den Monat Oktober nicht, jedoch für den November und Dezember 2010 um je 1/12.
Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 29 Tagen wird in dem o.g. Fall der Urlaub um 5 Urlaubstage gekürzt.
Es besteht also ein Jahresanspruch auf 24 Tage für das Kalenderjahr 2010.

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LG
Carmen

 
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