August 2010 Mamis

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Geschrieben von lenchen22, 31. SSW am 27.05.2010, 15:49 Uhr

Urlaubsansprüche???

gib bei googel ein "Urlaubsansprucht während der Schwangerschaft"

Müsste ein Gesetz für Urlaub sein oder im Mutterschutzgesetzt. Danach kannst du mal auch googeln.

Bis Ende Mutterschutz, und wenn du bei der ersten ss nur anteilig genommen hast, dann darfst du den REst NACH der Elternzeit nehmen. Der verfällt nicht.

LG
Lena

 
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