Juni 2012 Mamis

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Geschrieben von DianaJUN2012, 16. SSW am 10.01.2012, 9:04 Uhr

Treffen heute 16:30

Guten Morgen,

Du bist krank geschrieben. Du darfst rein arbeitsrechtlich nicht zu Deiner Cheffin.

Alles, was sie will, kann sie Dir gerne schriftlich mitteilen, dann hast Du auch etwas in der Hand für den eventuellen Anwaltsbesuch. Willige nichts mündlich ein, sonst kannst Du im Nachhinein nichts nachweisen und Du bist als Geschädigte in der Beweispflicht.

Ich würde jetzt einen Anwalt anrufen und mir Rat holen, auf jeden Fall VOR dem eventuellen Gespräch. Er wird Dir vermutlich ebenso abraten, hin zu gehen.

Sie darf Dir nicht kündigen, einen Aufhebungsvertrag solltest Du NICHT einwilligen. Dann lässt Du dir ein Beschäftigungsverbot vom FA austellen, so bekommst Du weiterhin Dein Geld. Bereite Deinen Antrag auf Elternzeit vor. Sie muss Dich behalten bis ein paar Monate NACH Ende der Elternzeit. Dann kann Sie Dich erst kündigen. Natürlich kann Sie Dir jetzt auich schon sagen, dass Du dann nicht wiederkommen brauchst, aber zahlen MUSS sie. Und da sie die Schuld am anwaltlichen Verfahren hat, denke ich, wird sie auch da in die Zahlpflicht genommen und es Du bekommst Dein Geld von Ihr zurück.

Wirklich, am Besten Du holst Dir einen Anwalt - noch heute.

Viele Grüße
Diana

 
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