Mai 2008 Mamis

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Geschrieben von Tina28374 am 15.08.2008, 9:26 Uhr

@ Tina

Hi,
hab dir hier mal was aus Wikipedia kopiert. Es hängt ja noch von anderen Faktoren ab, wann ein Kind "reif" für Beikost ist. Bei Extremfrühchen mag das evtl. anders sein, aber da würde ich mich dann auf den Rat eines Experten verlassen und nicht selbständig entscheiden.
Hier die Kriterien für die Beikostreife:
Mit zunehmendem Alter des Säuglings, meist zwischen dem sechsten und neunten Monat, wird sich die steigende Bereitschaft zur Aufnahme von Beikost zeigen. Ein Baby ist bereit für Beikost, wenn:

* der Zungenstoßreflex, durch den feste Nahrung automatisch aus dem Mund befördert wird, verschwunden ist
* es Interesse an der Nahrung hat und diese selbst zum Mund befördern kann
* es alleine sitzen kann
* es ein gesteigertes Stillbedürfnis zeigt, das sich nicht nach wenigen Tagen wieder normalisiert und nicht auf andere Gründe, wie z. B. Zahnen, Erkrankung, Stress, Wachstum zurückzuführen ist.

Die Einführung von Beikost (also nicht Anstattkost) ist jedoch kein Grund abzustillen, denn das Stillen bietet weit über die ersten 6 Monate hinaus viele Vorteile. Wird der Säugling nach Bedarf gestillt und darf er den Zeitpunkt des Abstillens selbst bestimmen, so liegt der Zeitpunkt des Abstillens häufig erst nach dem zweiten oder dritten Geburtstag. Ein echtes Abstillen von Seiten des Kindes im ersten Jahr kommt so gut wie nie vor. Betrachtet man das Säugeverhalten von Säugetieren und passt die Daten an den Menschen an, so würde sich ein Abstillalter zwischen 2,5 und 7 Jahren ergeben. Der Vergleich des Abstillalters von 64 traditionellen Kulturen, wie er von Katherine Dettwyler und Stuart McAdam in "Breastfeeding: Biocultural Perspectives", 1995, angestellt wird, kommt zu einer Kurve, deren Scheitelpunkt kurz vor dem 3. Geburtstag liegt. Der früheste Abstillzeitpunkt der untersuchten Kulturen liegt kurz vor dem ersten Geburtstag, der späteste bei etwa 5 1/2 Jahren.

Die WHO empfiehlt momentan 6 Monate voll zu stillen und das Teilstillen bis mindestens zum 2. Geburtstag und darüber hinaus, so lange Mutter und Kind es wollen.

LG

 
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