Januar 2009 Mamis

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Geschrieben von Sandra333 am 25.11.2010, 20:07 Uhr

steuernachzahlung

Das Elterngeld zählt zwar nicht zum steuerpflichtigen Einkommen, ist aber eine Lohnersatzleistung und unterliegt damit dem Progressionsvorbehalt.
Deshalb erhöht es den Steuersatz für das restliche Einkommen.

Hat man also selber noch Einkommen während des Elterngeldbezuges oder der Ehepartner hat Einkommen, wird darauf der höhere Steuersatz angewendet und es kommt zu einer Steuernachzahlung.

 
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