Geschrieben von littlepups am 03.07.2012, 19:26 Uhr |
Noch ne frage
Meine Nachbarin ist auch in Elternzeit!
Ihre endet am 9. Oktober, jedoch geht sie auf ihren eigenen wunsch erst wieder im Januar arbeiten! Das heißt sie bekommt dort kein Geld!!!
Steht Ihr Kindergeldzuschlag, Wohngeld...etc zu??
Meine elternzeit endet am 12.01 und ich gehe am 1.2.2013 arbeiten, habe ja den ganzen februar kein Geld, da das selbe, kann ich was beantragen????
Bin jetzt schon bei ettwas zu sparen und wir bekommen noch im august geld von einer versicherung. das leg ich mir schonmal weg!
Kennt sich jemand aus???
Re: Noch ne frage
Antwort von dima2309 am 03.07.2012, 19:27 Uhr
Also wenn sie alleinerziehend ist dann glaube ich ja, ohne Einkommen, wenn keine Kinderbetreuung möglich ist. Ansonsten nein, bekommt sie nichts.
So ist mein Wissensstand. Lasse mich gerne eines besseren belehren ;-)
lg
Re: Noch ne frage
Antwort von littlepups am 03.07.2012, 19:30 Uhr
Nein sie ist nicht alleinerziehend! 1 Einkommen gibt es noch! Sie fragte mich heut....
Re: Noch ne frage
Antwort von Sandyyy am 03.07.2012, 20:03 Uhr
Das wird aufs Einkommen berechnet. Je nachdem wie viel ihr Mann verdient könnte sie trotzdem Wohngeld bekommen.
Re: Noch ne frage
Antwort von Littlecreek am 03.07.2012, 20:44 Uhr
Das hängt vom Einkommen ab - egal ob alleinerziehend oder nicht.
Die Höhe ist aber regional unterschiedlich wegen dem Mietspiegel etc.
Den Antrag stellen kostet ja nix, also würde ich es auf jeden Fall probieren.
Liebe Grüße, Littlecreek
Re: Noch ne frage
Antwort von littlepups am 03.07.2012, 20:47 Uhr
Okj sag ich ihr und in unserer situation??? Wo das geld nur im Februar fehlt????
( bekomme lohn ja erst ende des monats)
Kann ich das auch für ein Monat beantragen????
Re: Noch ne frage
Antwort von Littlecreek am 03.07.2012, 21:05 Uhr
natürlich kannst du das auch für einen Monat beantragen - hol dir, was dir zusteht
Re: Noch ne frage
Antwort von Steff1987 am 03.07.2012, 21:45 Uhr
wo wohnst du gibt's bei euch vllt Landeserziehungsgeld?
Wohne in....
Antwort von littlepups am 03.07.2012, 22:10 Uhr
Hamburg... wo erkundige ich mich am besten?
Re: Wohne in....
Antwort von Littlecreek am 03.07.2012, 22:31 Uhr
bei uns müsstest du ins Landratsamt zur Wohngeldstelle.
Landungserziehungsgeld= Elterngeld?
Antwort von littlepups am 03.07.2012, 22:42 Uhr
Oder seh ich das falsch! Elterngeld bekomm ich zuletzt am 12.12 das ist dann bis zum 12.01 und danach erst wieder einkommen ende Februar( Gehalt)
Re: Landungserziehungsgeld= Elterngeld?
Antwort von Littlecreek am 04.07.2012, 0:11 Uhr
Landeserziehungsgeld gibt's in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Es ist einkommensabhängig und davon abhängig wieviele Kinder es sind. Es wird im Anschluß an das Elterngeld gezahlt. In Hamburg gibt es das nicht soweit ich weiß.
Dafür haben wir hier in Bayern keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz. Und die Untersuchungen im gelben Heft müssen gemacht werden. Auch diese sind hier gesetzlich vorgeschrieben.
Liebe Grüße, Littlecreek