Geschrieben von emres am 10.11.2012, 15:07 Uhr |
neckermann-insolvenz
ich habe heute post bekommen, dass ich zu den schuldnern gehöre, da ich auf dem neckermannkono 19€ guthaben hatte. ganz ehrlich, ich hatte es vergessen.
ich kann die einklagen.
aber 1. bringt das was?
und 2. da gibt es sicher größere firmen, die das geld dringend brauchen, diese ganzen zulieferer. die eh zuerst ausgezahlt wedren, wenn es was auszuzahlen gibt.
und da ich das wohl eh umsonst einreiche....
was würdet ihr tun. formular ist anbei.
nicht dass 19€ kein geld ist......
lg Anett
Re: neckermann-insolvenz
Antwort von Christine83 am 10.11.2012, 15:58 Uhr
Also du kannst das Formular ja mal ausfüllen und hinschicken. Deine 19 EUR wirst du wohl kaum mehr sehen, da dies bei der Höhe der Forderungen ein zu "geringer" Betrag ist.
Heißt das Formular "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" mit 2 DIN A4 Seiten?
Re: neckermann-insolvenz
Antwort von emres am 10.11.2012, 16:08 Uhr
ja, genau so heißt es.
allerdings habe ich persönlich keinerlei nachweis mehr, dass das guthaben vorhanden war.
wie gesagt, hatte es sogar vergessen.
aber einen gläubigervertreter habe ich ja nicht. würde das ja anwaltlich niht einfordern. kann ich auch offen lassen, oder?
Re: neckermann-insolvenz
Antwort von ursel7 am 10.11.2012, 16:28 Uhr
Ich kenn mich da nicht wirklich aus. Wir waren mal beruflich bedingt Gläubiger bei einem Unternehmen mit einer ganz kleinen Summe. Im Endeffekt bekamen wir kein Geld und sollten für die Bearbeitung der Forderung noch eine Gebühr zahlen. Von daher würde ich mich nochmal schlau machen, ob da was kommen könnte oder man im schlimmsten Fall "nur" sein Geld nicht wieder bekommt.
LG U.
Re: neckermann-insolvenz
Antwort von emres am 10.11.2012, 16:36 Uhr
ja, ach, dann wird mir das zu aufwändig. zeigs nachher meinem mann. mal sehen, was der sagt. dann kommt das wohl weg.
danke ursel
Re: neckermann-insolvenz
Antwort von Christine83 am 10.11.2012, 16:54 Uhr
Gläubigervertreter füllst du nicht aus, das Feld bleibt leer.
Im Normalfall fallen eigentlich keine Gebühren an (den Fall hatte ich zumindest nie).
Re: neckermann-insolvenz
Antwort von Christine83 am 10.11.2012, 18:44 Uhr
Wenn du noch Fragen hast (solltest du es ausfüllen), kannst dich gern an mich wenden, habe jahrelang in der Zwangsvollstreckung gearbeitet.
Re: neckermann-insolvenz
Antwort von emres am 10.11.2012, 19:10 Uhr
ok. werde ich dann sehen.
les es mir morgen in ruhe durch!