Geschrieben von würmle2005-2006, 26. SSW am 10.02.2012, 19:25 Uhr |
Mutterschutzgeld
6 Wochen vor der Geburt.
Der Rest ist richtig.
Das Beantragen geht so.
7 Wochen vor ET bekommt man vom FA eine Bescheinigung, diese muss (am Besten gleich) ausgefüllt zur Krankenkasse, das wars schon.
Übrigens, falls das Baby früher kommt wird die Zeit, die du nicht nehmen konntest hintendran gehängt.
Bei Frühchen und Mehrlingen ist sie sogar noch länger.
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- Mutterschutzgeld - Loona8420, 27. SSW 10.02.12, 19:21
- Re: Mutterschutzgeld - würmle2005-2006, 26. SSW 10.02.12, 19:25
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