Geschrieben von biapega, 39. SSW am 11.01.2010, 17:18 Uhr |
Mutterschutzgeld?
Schleich mich mal aus dem Januarbus ein.
Also du bekommst zwischen der 33. und 34. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung. Diese musst du auf der Rückseite ausfüllen und bei deiner Krankenkasse einreichen. Hier musst du auch die Anschrift deines Arbeitgebers (da du arbeitslos bist, die vom Arbeitsamt) angeben. Die Krankenkasse nimmt dann Kontakt zum Arbeitsamt auf. Du bekommst von der Krankenkasse maximal 13,00 € pro Tag. Der Rest zu deinem Nettogehalt zahlt eigentlich der Arbeitgeber (in deinem Fall das Arbeitsamt). Weiß jetzt allerdings nicht, ob es lediglich die Differenz zum Arbeitslosengeld ist. Das Arbeitslosengeld entspricht ja 67 % vom Nettogehalt. Da müsstest du dich beim Arbeitsamt erkundigen. War noch nie arbeitslos. Gott sei dank.
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
- Mutterschutzgeld? - Joey1, 33. SSW 11.01.10, 14:38
- Re: Mutterschutzgeld? - Julisa, 32. SSW 11.01.10, 15:10
- Re: Mutterschutzgeld? - biapega, 39. SSW 11.01.10, 17:18
- Re: Mutterschutzgeld? - Namens-Fee, 33. SSW 11.01.10, 19:00
- Re: Mutterschutzgeld? - Joey1, 33. SSW 12.01.10, 20:52
- Re: Mutterschutzgeld? - Julisa, 32. SSW 11.01.10, 15:10