Geschrieben von Joey1, 33. SSW am 11.01.2010, 14:38 Uhr |
Mutterschutzgeld?
Hallo,
ich habe im Oktober aufgehört zu arbeiten, weil mein Vertrag ausgelaufen ist. Weiß jemand ob ich dennoch Anspruch auf Mutterschutzgeld habe und wenn ja, wo ich es beantragen muss? Mein Muschu würde theoretisch am 19.01. beginnen.
Danke für eure Hilfe,
Chrissy
Re: Mutterschutzgeld?
Antwort von Julisa, 32. SSW am 11.01.2010, 15:10 Uhr
Also von deinem ehemaligen Arbeitgeber bekommst du nix, aber wenn du ALG I bekommst dann bekommst du deinen KK-Anteil und den Rest vom A-Amt. Dafür bekommst du in den nächsten Wochen nen Schriebs von deinem Arzt den gibst du auf der KK ab und ne Kopie davon auf dem A-Amt. So wars zumindest vor 9 Jahren .
Re: Mutterschutzgeld?
Antwort von biapega, 39. SSW am 11.01.2010, 17:18 Uhr
Schleich mich mal aus dem Januarbus ein.
Also du bekommst zwischen der 33. und 34. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung. Diese musst du auf der Rückseite ausfüllen und bei deiner Krankenkasse einreichen. Hier musst du auch die Anschrift deines Arbeitgebers (da du arbeitslos bist, die vom Arbeitsamt) angeben. Die Krankenkasse nimmt dann Kontakt zum Arbeitsamt auf. Du bekommst von der Krankenkasse maximal 13,00 € pro Tag. Der Rest zu deinem Nettogehalt zahlt eigentlich der Arbeitgeber (in deinem Fall das Arbeitsamt). Weiß jetzt allerdings nicht, ob es lediglich die Differenz zum Arbeitslosengeld ist. Das Arbeitslosengeld entspricht ja 67 % vom Nettogehalt. Da müsstest du dich beim Arbeitsamt erkundigen. War noch nie arbeitslos. Gott sei dank.
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Re: Mutterschutzgeld?
Antwort von Namens-Fee, 33. SSW am 11.01.2010, 19:00 Uhr
Ich denke mal, Du bekommst es von der Krankenkasse?!
Ich bin ja seit nunmehr 12 Jahren in Elternzeit und habe bei jedem Kind das Mutterschaftsgeld von der KK bekommen.
Re: Mutterschutzgeld?
Antwort von Joey1, 33. SSW am 12.01.2010, 20:52 Uhr
Hm, also ich habe gestern nochmal mit der KK telefoniert, und die haben mir gesagt, dass ich gar nüscht bekomme... tja, ich bekomme kein ALG I oder II. Dher denke ich, die KK-Tante hat denn wohl recht Aber wenigstens Elterngeld bekomme ich mehr als den Mindestsatz