Juni 2013 Mamis

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Geschrieben von Charly0815, 21. SSW am 07.02.2013, 16:01 Uhr

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Hallo,

pf, das ist ja wohl eine Frechheit! Du hättest Dir auch einfach in der 7. SSW ein BV holen können und dann hätte sie zusehen können wie sie ohne Dich zurecht kommen! Also wirklich, gerade als Altenpflegerin ist das ja wohl alles andere als spaßig. Ich bin Juristin, habe also den typischen Bürojob und auch ich finde es manchmal schon etwas beschwerlich, wenn ich stundenlang vor meinen Studenten stehe, obwohl ich mich da theoretisch jederzeit hinsetzen kann, mache ich halt nicht so gerne...Aber einen solchen Spruch! Altenpfleger sind gesucht, da kannst doch fast froh sein, wenn der Vertrag ausläuft, suchst Dir, wenn das Babyli irgendwo betreut wird einen neuen Job.
Wegen des Vertrags musst Du Dir keine Sorgen machen, Du hast Kündigungsschutz und der Vertrag läuft dann ganz normal im Oktober aus. Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekommst Du aber trotzdem und krankenversichert bist Du auch beitragsfrei, solange Du in Elternzeit bist. Lass' Dir also keine grauen Haare wachsen und lass Dich nicht ärgern!
Alles Gute Dir und Deinem Baby!

 
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