Geschrieben von mibele am 05.12.2011, 11:58 Uhr |
krankenkasse - Rufbereitschaftspauschale
hallo,
bin mit meiner kasse soweit zufrieden,
aber ich frage mich gerade, ob du überhaupt während der schwangerschaft
so einfach die kasse wechseln kannst.
im prinzip nur, wenn dich eine schwanger nimmt, oder!?
also ich hab vor jahren mal eine zusatzversichung abgeschlossen.
bis zum abschluß, hatte ich grade festgestellt, daß ich schwanger bin
und dadurch, daß sich das dann überschnitten hat,
hat die zusatzversicherung während DIESER schwangerschaft + entbindung
noch nicht gegriffen...
...rechtlich wäre das so, als hätte man NACH einer kaputten fensterscheibe
eine glasversicherung abgeschlossen, die wirkt dann auch erst ab dem nächsten fall und nicht rückwirkend...
das ist mir grade bei deiner frage eingefallen..
...also vielleicht erstmal fragen,
ob du gerade überhaupt wechseln kannst!?
lg
m.
- krankenkasse - Rufbereitschaftspauschale - sabsiha, 14. SSW 05.12.11, 10:07
- Re: krankenkasse - Rufbereitschaftspauschale - mibele 05.12.11, 11:58
- Re: krankenkasse - Rufbereitschaftspauschale - sabsiha, 14. SSW 05.12.11, 12:14
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