April 2012 Mamis

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Geschrieben von kuschelwölfchen am 04.01.2012, 5:02 Uhr

Hat jemand Ahnung von Steuerklassenwechsel?

wir haben im August geheiratet und haben dann im dezember rückwirkend zum august die steuerklassen geändert.
dafür war ich mit beiden steuerkarten und einem von beiden unterschriebenen antrag beim finanzamt.

die dame dort war sehr freundlich, nix zum fürchten :-)
sie sagte, nur bei einer hochzeit könne rückwirkend geändert werden, sonst nur monatsweise. die rückwirkende änderung mache allerdings keinen sinn, da die meisten arbeitgeber nicht rückwirkend ihre auszahlungen ändern würden, sondern das ganze über den lohnsteuerjahresausgleich geregelt würde.
mmh, ich hab trotzdem um rückwirkende änderung gebeten und sowohl männes als auch mein arbeitgeber haben rückwirkend ihre zahlungen angepasst. von diesem unerwarteten geldsegen kaufen wir derzeit den babykram :-)

wichtig war das vor allem aber für das elterngeld: das nettogehalt wird ja zur berechnung herangezogen und daher ist's sinnvoll, dass der elterngeldbezieher ein möglichst hohes nettogehalt bekommt.

nach dem muschu werden wir wieder zurück wechseln. elterngeld wird ja nicht versteuert, deswegen kann ich dann in die schlechtere steuerklasse.
aber vorsicht: es gibt einen so genannten progressionsvorbehalt. bin zu müde, um zu erklären, was das ist :-) sollten ihr einen erneuten wechsel wegen elterngeld planen, lass dich unbedingt deswegen beraten. sonst drohen u.u. empfindliche nachzahlungen!

lg
maren, die steuerrecht zum gäääähnen findet

 
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