von bonsaihexe79, 35. SSW am 05.12.2011, 8:05 Uhr |
Frage zum Elterngeldantrag
Fest steht das du die Elternzeit bei deinem Chef beantragen mußt. Da reicht aber ein schriftliche, formlose Information. Den Antrag von der Elterngelstelle (Formular für den Arbeitgeber) kannst du erst nach der Geburt bei deinem Arbeitgeber einreichen. Dir fehlt doch zum jetzigen Zeitpunkt das Geburtsdatum deines Kindes. Der Zeitraum der Elternzeit richtet sich aber nach dem Geburtsdatum. Und wenn du dir den Antrag mal durchliest, dann siehst du das der Arbeitgeber diesen Zeitraum eintragen muß.
Das mit den 7 Wochen,was meine Vorrednerin geschrieben hat stimmt auch nicht. Du bekommst ja nach der Geburt noch 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Außerdem wird das Elterngeld auch 3 Monate rückwirkend gezahlt.
Es ist für mich auch das erste Kind. Meine Freundin hat aber vor einem Jahr ein Kind bekommen, daher weiß ich das alles. Also mach dir keinen Stress und genieß die Zeit.
Liebe Grüße Janet
PS.: Ich hoffe, ich habe das alles verständlich geschrieben. Sonst einfach nochmal nachfragen.
- Frage zum Elterngeldantrag - Mandy301988, 36. SSW 04.12.11, 12:42
- Re: Frage zum Elterngeldantrag - fannydanny84, 36. SSW 04.12.11, 17:25
- Re: Frage zum Elterngeldantrag - bonsaihexe79, 35. SSW 05.12.11, 8:05