Geschrieben von Foxi23, 15. SSW am 06.09.2011, 15:45 Uhr |
FA-Besuche
Lt. Mutterschutzgesetz wird man ja für FA-Besuche freigestellt. Ich versteh das so, dass man wegen der Arbeitszeit nicht vom Gang zum FA abgehalten werden darf, finde allerdings nichts eindeutiges, ob man die Zeit nacharbeiten muss oder nicht.
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Meinen Chef will ich nicht fragen, der is zwar Anwalt, aber ich will ihn gar nicht erst auf blöde Ideen bringen.
Re: FA-Besuche
Antwort von SunnyWolf, 14. SSW am 06.09.2011, 15:53 Uhr
Ich verstehe das auch so, dass man die Arbeit nacharbeiten/vorarbeiten muss!
Re: FA-Besuche
Antwort von Daniela_83*, 11. SSW am 06.09.2011, 15:54 Uhr
Bekomme zwar frei zu den Terminen, diese Zeit wird dann halt vom Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen, d.h. muss sie also wieder nacharbeiten.
Re: FA-Besuche
Antwort von rotenasenkatze, 14. SSW am 06.09.2011, 16:02 Uhr
Hallo,
bei uns geht das zu Lasten des Arbeitgebers.
Wir müssen das nicht nacharbeiten.
Aber dafür muß man den Chef natürlich erst mal informieren.
Bisher hab ich die Termine immer ausserhalb der Arbeitszeit gelegt.
Ich hab morgen ETS.
Ist dann alles gut, geh ich am Donnerstag zum Chef.
Re: FA-Besuche
Antwort von Foxi23, 15. SSW am 06.09.2011, 16:06 Uhr
Hm, meine ersten Termine hatte ich auch nach der Arbeitszeit. Das geht bei mir nur donnerstags ab 18 Uhr und da hab ich zwischendurch nicht mal Zeit, mich noch frisch zu machen. Find ich nicht gerade schön und so werd ich jetzt immer früh vor der Arbeit gehen.
Hm, werds mir sicherheitshalber mal aufschreiben, wie viel ich evtl. nacharbeiten müsste.
Re: FA-Besuche
Antwort von Krümmel12, 12. SSW am 06.09.2011, 16:09 Uhr
Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 16 Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes
gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall
darf hierdurch nicht eintreten.
freizustellen = Arbeitszeit es muss nicht nachgearbeitet werden.
Aaaber...
Antwort von Foxi23, 15. SSW am 06.09.2011, 16:20 Uhr
... das hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten,did= 162934.html
Wenn Untersuchung außerhalb der Arbeitszeit zumutbar ist, dann wohl nicht.
Re: Aaaber...
Antwort von Krümmel12, 12. SSW am 06.09.2011, 16:27 Uhr
Für mich zählt das Gesetz und nciht was in irgentwelchen Forem geschrieben wird.
und Ausserdem wer will dir denne nachweisen das es keine anderen termine gab, ich glaube nciht das dein Cheffe beim FA anruft und nachfragt ob es noch einen anderen Termin gibt.
ich habe meine immer um 8.30 vor der Arbeit. Normaler Weise fange ich um 9:00 Uhr das Arbeiten an.
Re: Aaaber...
Antwort von Daniela_83*, 11. SSW am 06.09.2011, 16:27 Uhr
ja, genau so hats mir meine Chefin auch erklärt. Da meine Arbeitsstelle und FA sehr weit voneinander weg sind (40min ein Weg) nehme ich mir immer den ganzen Tag Urlaub, somit kann ich auch noch andere Dinge erledigen die ich Samstags (einziger freier Tag in der Woch) nicht machen kann, z.b. auf die Bank gehen, Gemeindeamt usw. die haben nämlich bei uns im Dorf am Samstag geschlossen. Außerdem bekomme ich immer die unmöglichsten Termine, entweder Mittem am Vormittag, Mittag oder Mitten am Nachmittag so das es sich von der Auto Fahrerei kaum mehr rentiert zum Arbeiten zu gehen. Und ganz ehrlich: Wahnsinnig scharf bin ich auch nicht jedesmal, bin immer noch ser müde, da kommt mir alle 4 Wochen ein zusätzlicher Urlaubstag ganz gelegen
Re: Aaaber...
Antwort von Foxi23, 15. SSW am 06.09.2011, 16:42 Uhr
Ähm, das kommt vom Bundesministerium für Familie, also nicht irgend ein Forum.
Ich achte schon drauf, wo ich lese, bin berufstechnisch ja milieugeschädigt.
Und in Gesetzen steht meist nur allgemeines, es gibt zu jedem Gesetz einen Kommentar, wo alles genauer erläutert wird.
Re: Aaaber...
Antwort von Foxi23, 15. SSW am 06.09.2011, 16:43 Uhr
Ich werd aber nicht einen Urlaubstag mehr verplempern, sonst schaff ich es nicht, vor Weihnachten mit der Arbeit aufzuhören und das will ich unbedingt, weil ich noch nie nie nie nie nie zwischen den Feiertagen frei hatte!
Re: Aaaber...
Antwort von Daniela_83*, 11. SSW am 06.09.2011, 16:51 Uhr
Hab zum Glück noch MEHR als genug und bekomme jeden Tag automatisch Überstunden (Zeitausgleich) dazu......somit für mich kein Problem......Freu mich auch schon auf Weihnachten, 2 Wochen Urlaub, das erste Mal im neuen Haus und das letzte mal zu zweit.....freu....freu....freu....
Re: FA-Besuche
Antwort von Hürem am 06.09.2011, 16:52 Uhr
darrf nicht dir nachteilig angerechnet werden. also muss du nicht nacharbeiten.- dassteht sogar im gesetz. ich hab mal die fr bader das gefragt gehabt. ich schau mal ob ich es nochmal finde
lass dir wie früher in der schule bescheinigen von wann bis wann du da warst
Re: FA-Besuche
Antwort von Hürem am 06.09.2011, 16:55 Uhr
Hallo,
§ 16 MuSchG Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
-> Lasen Sie sich jedesmal vom FA schrifltich geben, dass es sich um derartige Untersuchungen handelt (am besten mit Verweis auf den Paragraphen)
Liebe Grüsse,
NB
Re: FA-Besuche
Antwort von sasa78, 15. SSW am 07.09.2011, 7:43 Uhr
Also bei mir sind die Termine leider immer Früh. Weil meine Hebammen- als auch FA-Praxis nur Früh die Schwangerenberatung machen. Die Zeit wird mir erstmal von meinem Stundenkonto abgezogen, wird aber von meinem Arbeitgeber wieder gut geschrieben. Ich muß auch nichts nacharbeiten. Muß nur jedesmal den Nachweis vom Doc mitbringen, dass ich auch da war. Mehr nicht.
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