April 2014 Mamis

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Geschrieben von keinnamemehrfrei am 15.03.2014, 17:33 Uhr

Elterngeldantrag

ja genau, den langen teil muss er dann nochmal ausfüllen. jetzt füllt er den anfang mit aus, bis zu der stelle wo dann gefragt wird ob er jetzt alles klar machen will oder ob er das nachreicht. von den fristen ändert sich nix - das bleibt dabei das man das bis drei monate nachträglich einreichen kann. aber das ist eben nur beim elterngeld so, elternzeit muss er fristgemäß sieben wochen vorher beantragen.

 
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