März 2011 Mamis

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Geschrieben von Chaosprinzessin, 26. SSW am 19.11.2010, 14:27 Uhr

Chaosprinzessin

Hallo,

alles klar, ich hatte mich schon gewundert ;-)

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht behalten grundsätzlich auch nach einer Trennung/Scheidung erstmal beide Elternteile, solange nichts anderes vereinbart wird.

 
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