August 2010 Mamis

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Geschrieben von lenchen22, 31. SSW am 27.05.2010, 18:33 Uhr

Ach und trotzdem

Also, der stellt EINEN Antrag auf Elternzeit und schreibt beide Zeiträume schon rein. Solange er die erste Frist wahrt ist alles ok!

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) stehen (§ 15 Abs. 1 BEEG). Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Gleichzeitig muss erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann eine Elternzeit ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite genommen werden (§ 15 Abs. 2 S.1 BEEG).

Also Frau stellt z. B. direkt nach Geburt den Antrag, weil Mutterschutz ja 8 Wochen dauert. Väter müssen dann ausrechnen wann die den Antrag stellen.

LG
Lena

 
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