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Geschrieben von Geisterfinger am 01.02.2016, 12:17 Uhr

Zuständigkeit

IN der Badeordnung waren auch noch Abschnitte zur Haftung und "auf eigene Gefahr" enthalten. Denen kann man aber nur begrenzt was entnehmen.

Vielleicht hilft es mehr, wenn du erläuterst, worum es dir genau geht.
Wenn du dein über achtjähriges Kind ins Schwimmbad lässt und es ertrinkt, ob du dann den Bademeister verklagen kannst?

 
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