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Geschrieben von Caot am 01.02.2016, 11:44 Uhr

Danke - ich glaube aber es ist recht kompliziert .....

Ich bin jetzt etwas weiter gekommen.

Ein Kind kann ab dem Alter alleine ins Schwimmbad, wenn es alleine schwimmen kann. Ideal wäre ein Nachweis. Eine Altersvorgabe habe ich bisher nicht gefunden.

Eine Aufsichtspflicht hat keiner. Jetzt wird es kompliziert, denn es gibt mehrere Pflichten eines Bademeisters u.a. auch die "Wasserpflicht".

Ich habe jedoch immer noch nichts gefunden, wer denn nun für die Kinder zuständig ist, welche alleine im Schwimmbad sind.

Wie ist das geregelt? Das Kind wäre durch einen Nachweis schwimmfähig, man schickt es durch das Drehkreuz und Kind darf schwimmen gehen. Wer ist für was zuständig?

 
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