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Geschrieben von RR am 01.02.2016, 12:11 Uhr

Danke - ich glaube aber es ist recht kompliziert .....

Hallo
ich denke da gilt das gleiche, als wenn das Kind alleine am Straßenverkehr teilnimmt, zum Supermarkt geht, ins Kino etc.

Die Aufsichtspflicht liegt nach wie vor bei den Eltern.

Schicke ich es in den Kiga/Schule/Ferienprogramm wird die Aufsichtspflicht dort "abgenommen".

Im Schwimmbad kann keiner die Aufsichtspflicht für alle möglichen Kinder die alleine kommen übernehmen.

Die Eltern müssen überlegen, ob sie ihrem Kind "zutrauen" alleine zu gehen u. Gefahren einschätzen zu können.

viele Grüße

 
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