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Geschrieben von Pelopeia am 23.09.2014, 21:37 Uhr

Lernmittelfreiheit

Die Lernmittelfreiheit ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich geregelt.
Bayern: http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s030.php
In BW (Landesverfassung Art 14. Abs.2) hat die Lernmittelfreiheit wohl einen höheren Stellenwert.

An meiner letzten Schule musste ich das restliche Kopiergeld selbst übernehmen (kann man ja bei der Steuer einreichen *ironieoff*). Kopier-Kontingent 500-1500 Kopien - das reicht (grade bei Fachlehrern) nicht mal für Klassenarbeiten und Tests.
Wenn man zumindest ein wenig differenzieren und individuell fördern will, ist es mit einem Buch für die ganze Klasse nicht getan.
Soll nicht heißen, dass ich es gut finde die Kosten auf die Eltern umzulegen oder sinnloses Vervielfältigen von jedem Blättchen. Das ist auch Quatsch.
Aber da fehlt einfach Geld und viele Bundesländer versuchen es sich (auch als "freiwillige" Spende) von den Eltern zu holen.

 
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