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Geschrieben von anouschka78 am 30.03.2015, 21:02 Uhr

Gibt es einen Unterschied

Also ich als Lehrerin werde von meinen Unterrichtsverpflichtungen freigestellt wenn ich ein anderes Dienstgeschäft ausführen muss z.B. einen Ausflug mit Schülern mache oder die Abschlussprüfung korrigiere. Beurlaubt werde ich z.B. für Beerdigungen enger Familienmitglieder oder der Einschulung meiner Kinder.

A.

 
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