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Geschrieben von cuppa am 23.10.2013, 13:35 Uhr

Ex eher eingesammelt

Über den pädagogischen Wert dieser Maßnahme kann man diskutieren (ich finde sie unangebracht, da auch die Schüler bestraft werden, die brav waren), rechtlich ist sie definitiv unzulässig.
Beweisen kann man den Vorfall schlecht, weil die ursprüngliche Arbeitszeit nicht schriftlich fixiert ist und deshalb ist eine Beschwerde bei höherer Stelle sicher möglich, die Erfolgsaussichten aber fraglich.
Deshalb, und da Kerstin offensichtlich viel von dem Lehrer hält, würde ich eine Lösung im Guten anstreben und den Lehrer möglichst noch vor der Herausgabe darauf ansprechen, dass die Eltern da Bedenken haben. Wenn es wirklich ein "sehr guter" Lehrer ist, wie Kerstin sagt, könnte ich mir gut vorstellen, dass er einsieht, dass das nicht optimal gelaufen ist und irgendwas zum Ausgleich anbietet - evtl. die Ex gar nicht wertet, großzügiger wertet, eine zweite Ex zum Ausgleich ankündigt o.Ä.

Mich würde interessieren, wie es ausgeht - berichtest du dann, Kerstin?

 
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