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Geschrieben von cuppa am 22.10.2013, 13:21 Uhr

Ex eher eingesammelt

Rein rechtlich gesehen darf er das nicht.
Allerdings ist sowas oft schwer zu beweisen - steht z.B. schriftlich auf der Ex, dass die Arbeitszeit 15 Minuten betragen sollte? Ganz prinzipiell sind 10 Minuten Arbeitszeit nämlich auch zulässig, nur die nachträgliche Verkürzung ist nicht in Ordnung.

 
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