Geschrieben von Sodapop am 09.04.2013, 13:34 Uhr |
Es ist wirklich so: Skype offiziell erst ab 13....wen es noch interessiert
Da in den AGB nicht wirklich was klares drinnen steht habe ich es einfach mal mit trial and error versucht.
Fakt:
Bei der erstmaligen Skype-Anmeldung wird auch der Geburtstermin abgefragt. Wer wahrheitsgemäß ausgefüllt hat wird feststellen, dass Skype seine Altersgrenze auf genau 13 Jahre gelegt hat.
Wer auch nur ein Tag jünger ist, der bekommt eine diffuse Meldung, dass er das Geburtsdatum nochmals überprüfen soll - mehr nicht.
Schade. Ein "Du bist noch zu jung, warte bist Du 13 bist." wäre sicherlich informativer.
Grüße
Sodapop
eigentlich erst ab 18 Jahren!
Antwort von Alexa1978 am 09.04.2013, 13:53 Uhr
http://www.elternrat-mbs.de/mindestalter-fur-soziale-netzwerke-und-andere-portale/
"Mindestalter für das Schließen einer verbindlichen Vereinbarung"
lG, Alexa
Jipp, die entsprechene Stelle der AGBs von Skype hatte ich gestern auch gepostet...
Antwort von Sodapop am 09.04.2013, 14:12 Uhr
Aber die Prüfung von Skype beläuft sich eben faktisch auf 13 Jahre, was eventuell daran liegt, dass skypen mit anderen Skypern kostenfrei ist und man sich ansonsten im Bereich des Taschengeldparagraphen bewegt, was wiederum dem Punkt 2.2 der AGBs nicht widerspricht.
Grüße
Sodapop
Re: Es ist wirklich so: Skype offiziell erst ab 13....wen es noch interessiert
Antwort von lotte_1753 am 09.04.2013, 15:02 Uhr
Die 13 Jahre kommen aus den USA, werden aber auch im Entwurf einer EU Datenschutzverordnung erwähnt (weiss nicht, ob das noch ein Entwurf ist). Bei Facebook oder gmail ist es wg den US Vorschriften genau das gleiche. Nach deutschem Vertrags- und Datenschutzrecht ist es zumindest zweifelhaft, ob ein Minderjähriger das allein kann. Macht aber für die Praxis wenig Unterscheid ...
Hm, echt - ist mir bei der Anmeldung gar nicht aufgefallen.
Antwort von chartinael am 09.04.2013, 15:58 Uhr
... ist das schon immer so?
Re: Hm, echt - ist mir bei der Anmeldung gar nicht aufgefallen.
Antwort von Alexa1978 am 09.04.2013, 17:06 Uhr
Nunja. Ich habe zwar die Nutzungsbedingungen gelesen und mir war das schon bewusst, habe aber gar kein Alter angegeben. Weder bei meinem Konto, noch bei dem Konto welches mein Sohn benutzt.
Ich habe aber auch keinen Vor- und Nachnamen angegeben. Von daher ist die Nutzung ohnehin zweifelhaft.
Re: Hm, echt - ist mir bei der Anmeldung gar nicht aufgefallen.
Antwort von Mickie am 09.04.2013, 21:01 Uhr
Ob nun 13 sowäre??
Vom Gesetz wäre es ja eher so:
Dann machen wir es mal einfach: Sofern Skype korrekt zitiert wurde:
Dann dürfen Kinder bis 7 dort kein Konto einrichten da sie lt. § 104 BGB Geschäftsunfähig sind.
Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 dürften demnach ein Konto einrichten, da sie nach § 106 BGB beschränkt Geschäftsfähig sind. Der Vertrag wäre dann solange schwebend unwirksam, sofern nicht eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt, bis der gesetzliche Vertreter auch nachträglich seine Genehmigung gibt.
Ob der Vertrag im Rhamen des "Taschengeldparagrapehen" §110 BGB Gültigkeit bekäme bliebe fraglich.
Ab 18 gelten die Jugendlichen dann als Voll Geschäftsfähig.
Gruss Mickie
Re: Hm, echt - ist mir bei der Anmeldung gar nicht aufgefallen.
Antwort von Ebba am 09.04.2013, 22:21 Uhr
Will jetzt hier nicht unbedingt eine rechtliche Diskussion anzetteln... Dennoch, warum sollte der Taschengeld§ hier keine Anwendung finden? Skype ist ja sogar kostenlos. Ich vermute mal, dass beschränkt geschäftsfähige Kinder/Jugendliche auch ein Handy mit Prepaid Vertrag wirksam erwerben können, sofern das Taschengeld reicht. So auch zB hier: http://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/geschaeftsfaehigkeit.php
Was spricht da gegen den wirksamen Abschluss eines kostenlosen Skypevertrages?
Re: Hm, echt - ist mir bei der Anmeldung gar nicht aufgefallen.
Antwort von Sodapop am 10.04.2013, 9:00 Uhr
Skype ist dann kostenlos, wenn Du mit anderen Skype-Teilnehmern kommunizierst. Die Wege können die Skype-Welt allerdings auch verlassen und dann wird es kostenpflichtig.
Grüße
Sodapop
Tricky!
Antwort von Sodapop am 10.04.2013, 9:20 Uhr
Bei der Registrierung auf Skype ist das Geburtsdatum tatsächlich kein Pflichtfeld.
Wer das Feld jedoch ausfüllt darf feststellen, dass er mindestens 13 Jahre alt sein muss. Super Sache....
Tja, dann bleibt es nach wie vor so wie ursprünglich gepostet: Nix ist klar, daher eigentlich erst ab 18. Auch wenn es ganz anders gehandhabt wird....
Grüße
Sodapop
Re: Hm, echt - ist mir bei der Anmeldung gar nicht aufgefallen.
Antwort von lotte_1753 am 10.04.2013, 12:01 Uhr
mag juristische Diskussionen ausserhalb meines Rechtsgebiets ja eigentlich ...
Wenn es nur auf die Kostenpflichtigkeit ankäme, bräuchte ich den Taschengeldparagrafen ja nicht, da das Geschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil mit sich brächte. Und solche Geschäfte kann ein beschränkt geschäftsfähiger abschließen ohne dass es einer Einwilligung (oder eben des 110 als Aunahme hierzu) bedarf ... wenn ich mich recht erinnere. Bei dem Skype- oder Facebookvertrag sind aber garantiert auch noch Erklärungen zum Urheberrecht und Datenschutz dabei. Solche Erklärungen sind nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und auch m.E. nicht vom Taschengeldparagrafen gedeckt.
Aber dann ist die Frage ob das ein einheitliches Vertragsverhältnis ist, oder ob man die Nutzung von der urheberrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Seite trennen kann. Aber ich glaube dann wird es etwas zu kompliziert für meine 5-Minutenforumspausen.
Re: Tricky!
Antwort von Eileen am 10.04.2013, 13:27 Uhr
Danke für Info - ist interessant. Ich habe das Skype Konto auch nur dann h erlaubt so lange ich Zugang habe - und ich kontrolliere tatsächlich. So erfahre ich nun, daß dies eigentlich auch meine Pflicht ist, oder?
Ich kontrolliere auch regelmäßig
Antwort von chartinael am 10.04.2013, 13:30 Uhr
... und frage sie nach den daten der leute auf ihrer liste. Sie soll nur freunde annehmen, die sie im realen Leben kennt. Das tut sie bisher. Die miesten konversationen sind total belanglos. Ich weise sie drauf hin, wenn ich mit einigen sachen nicht einverstanden bin.
ich denke, so lernt sie am ehesten eine online--kommunikationskompetenz.
Re: Ich kontrolliere auch regelmäßig
Antwort von Mickie am 10.04.2013, 21:44 Uhr
Hi Ebba,
warum Taschengeldparagraph vermutlich nicht reicht, einfach weil der Heranwachsende vermutlich nicht überblicken kann was er alles noch mit "Unterschrieben" hat Datenschutz, Urheberrecht, Kenntnis wann es kostenpflichtig wird etc.
Sich auf den Taschengeldparagraph zu berufen kann mal gut gehen muss aber nicht wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Beide anderen Dinge wie Geschäftsunfähig, bedingt Geschäftsfähig und voll Geschäftsfähig sind eindeutiger.
Sprich sie dürfen ab 7 Jahre sich anmelden, der Vertrag ist schwebend unwirksam bis die Eltern zustimmen.
Was jeder daraus macht??
gruss Mickie
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