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Geschrieben von majoscho am 08.09.2010, 14:47 Uhr

13 jährige

das kommt doch auch auf die rechtliche Grundlage an.

Grundsätzlich würde ich niemals einem Kind verwehren seinen Vater zu sehen, wenn beide es wünschen.

Es sei denn, es gibt triftige Gründe, so dass ich mich um das Wohlergehen des Kindes sorgen müßte. Allerdings wäre das dann ja schon jugendamtlich und polizeilich oder gerichtlich bekannt und abgeklärt.

Gruß
Andrea

P.S. untersagter Kontakt läßt sich nie wieder gut machen, nicht für das Kind und nicht für den Vater.

 
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