Geschrieben von Strudelteigteilchen am 10.07.2017, 9:56 Uhr |
Unterhaltsanspruch bei Auszug ???
Ab 18 gibt es eine "Bedarfsrechnung" - es wird also geschaut, welchen Bedarf der Jugendliche hat. So Pi mal Daumen wäre der Bedarf der Bafög-Höchstsatz, das sind die roundabout 670,- Euro.
Wenn das Kind eine Ausbildung macht, seid Ihr als Eltern in der Pflicht. Wenn das Kind Geld bekommt - zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung - wird das entsprechend angerechnet und Ihr müßt nur die Differenz bezahlen. Wenn Ihr das nicht könnt, weil Ihr sonst unter den Selbstbehalt rutscht, gibt es evtl. Ausbildungsbeihilfe. Beim Studium rechnet das netterweise das Bafög-Amt aus - alleine aus dem Grund, weil die ja umgekehrt auch ausrechnen müssen, was dem Kind an Bafög zusteht. In beiden Fällen ist es dann aber evtl. schwer, den Auszug zu begründen - da hilft es, wenn die Ausbildung weit entfernt von zu Hause stattfindet *zwinker*.
Wenn das Kind Vollzeit arbeitet, wird es ja wohl mehr als 700,- Euro verdienen, und dementsprechend steht ihm dann auch von Euch nix mehr zu.
Warum jetzt alle darauf herumreiten, daß dem Kind kein ALG2 zusteht, entzieht sich mir - das war ja nicht die Frage.
- Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - tabeamutti 10.07.17, 7:29
- Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - dhana 10.07.17, 8:02
- So leicht ist das wohl nicht - Ellert 10.07.17, 8:50
- Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - Strudelteigteilchen 10.07.17, 9:56
- weil - Ellert 11.07.17, 6:34
- Re: weil - Strudelteigteilchen 11.07.17, 9:48
- der Idee hat auch keienr wiedersprochen - Ellert 11.07.17, 15:18
- Re: der Idee hat auch keienr wiedersprochen - tabeamutti 11.07.17, 15:49
- das wird schon, 18 ist auch echt jung - Ellert 11.07.17, 19:32
- Rein rechtlich... - Trini 11.07.17, 22:30
- Ach ja, ... - Trini 11.07.17, 22:32
- Re: der Idee hat auch keienr wiedersprochen - Strudelteigteilchen 11.07.17, 18:30
- Re: der Idee hat auch keienr wiedersprochen - tabeamutti 11.07.17, 15:49
- der Idee hat auch keienr wiedersprochen - Ellert 11.07.17, 15:18
- Re: weil - Strudelteigteilchen 11.07.17, 9:48
- weil - Ellert 11.07.17, 6:34
- Also normal besteht doch mit 18 kein Unterhaltsanspruch mehr, es sei denn... - und 10.07.17, 10:39
- Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - bea+Michelle 10.07.17, 10:57
- Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - bea+Michelle 10.07.17, 11:00
- Re: Danke :-) - tabeamutti 10.07.17, 14:09
- Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - lejaki 10.07.17, 22:10
- Re: Unterhaltsanspruch @lejaki - tabeamutti 11.07.17, 8:53
- Re: Unterhaltsanspruch @lejaki - lejaki 11.07.17, 10:25
- Re: Unterhaltsanspruch @lejaki - tabeamutti 11.07.17, 8:53
- Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - desireekk 11.07.17, 14:43
- Re: Unterhaltsanspruch @desireekk - tabeamutti 11.07.17, 15:29
- Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - schneckennudel 14.07.17, 18:10
- Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ??? - Trini 17.07.17, 14:03
- Work&travel bzw Aupair - momworking 27.07.17, 21:20
@desireek: Fragen zu EF
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