Über 18 ...

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 10.07.2017, 9:56 Uhr

Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Ab 18 gibt es eine "Bedarfsrechnung" - es wird also geschaut, welchen Bedarf der Jugendliche hat. So Pi mal Daumen wäre der Bedarf der Bafög-Höchstsatz, das sind die roundabout 670,- Euro.

Wenn das Kind eine Ausbildung macht, seid Ihr als Eltern in der Pflicht. Wenn das Kind Geld bekommt - zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung - wird das entsprechend angerechnet und Ihr müßt nur die Differenz bezahlen. Wenn Ihr das nicht könnt, weil Ihr sonst unter den Selbstbehalt rutscht, gibt es evtl. Ausbildungsbeihilfe. Beim Studium rechnet das netterweise das Bafög-Amt aus - alleine aus dem Grund, weil die ja umgekehrt auch ausrechnen müssen, was dem Kind an Bafög zusteht. In beiden Fällen ist es dann aber evtl. schwer, den Auszug zu begründen - da hilft es, wenn die Ausbildung weit entfernt von zu Hause stattfindet *zwinker*.

Wenn das Kind Vollzeit arbeitet, wird es ja wohl mehr als 700,- Euro verdienen, und dementsprechend steht ihm dann auch von Euch nix mehr zu.

Warum jetzt alle darauf herumreiten, daß dem Kind kein ALG2 zusteht, entzieht sich mir - das war ja nicht die Frage.

 
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