Über 18 ...

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Geschrieben von desireekk am 11.07.2017, 14:43 Uhr

Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Nun mein "Senf" dazu (wenn auch spät):

generell muss man seine Kinder großziehen und durchfüttern solange sie minderjährig sind.
Mit dem 18. Geburtstag hört das schlagartig auf: da sind sie dann "groß" und müssen sich selbst drum kömmern wie sie warm bleiben und satt werden.

... es sei denn, sie können sich noch nicht selbst unterhalten weil sie in Schul- oder Ausbildung sind.
Dann gibt es Regeln wieviel die Eltern zugeben müssen.

Das ist das Schwarz-Weiß der juristischen Regelungen.

Nun kommt das "grau" der interfamiliären Bedürfnisse und Regelungen.

Die Frage ist ja, wieviel ist es Euch (und dem Kind) "wert" dass sie auszieht, damit Abstand und Ruhe einkehrt.
Natürlich sind die gesetzlichen Regelungen immer ein guter Ausgangspunkt, aber ggf. kann man im internen Kreis eine abweichende Lösung finden mit der alle etwas besser leben können.

Die H4-Reegelung (bis 25 J. Zuhause leben) brücksichtigt leider nicht adoleszente, halbgare Erwachsene die familiensozial unerträglich sind...

Wie wäre es denn , wenn sie ein Jahr im Ausland verbringt?
Aupair oder ähnliches?
Dann ist sie gut weiter, wird "versorgt" und hat ein Jahr Zeit ich zu finden OHNE dass es ein Leer-Jahr im Lebenslauf gibt (UND man lernt eine Sprache).

Hilft das?

LG
D

 
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