Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 

von dhana  am 10.07.2017, 8:02 Uhr

Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Hallo,

100%ig kenn ich die Rechtslage nicht - aber ich denke wenn sie weder Ausbildung noch Studium macht, sondern Jobben geht, ist die Unterhaltspflicht vorbei. Natürlich wird ihr das Geld komplett angerechnet. Solange das Geld dann auch reicht, ist das ihre Sache.
Deswegen gibts dann ja auch kein Kindergeld mehr.

Was anderes wäre, wenn sie auf zusätzliche Sozialleistungen wie Harz4 angewiesen wäre.
Bei Harz4 wird dann aber die eigene Wohnung nicht anerkannt - da wird durchaus verlangt, das man weiterhin bei den Eltern wohnen bleibt, wenn man sich nix eigenes leisten kann.

Woher du da diese 670 Euro Unterhalt nimmst, weiß ich nicht (Düsseldorfer Tabelle gilt nicht für selber verdienende Erwachsene) ... soviel wird mein Sohn fürs Studium nicht bekommen können - können wir uns einfach nicht leisten. Auch wenn wir ihn unterstützen werden - er hat sich selber drum gekümmert, das er sich das Studium auch leisten können wird.

Die erste Ausbildung muss man als Eltern unterstützen - das kann bar sein - das kann auch Unterhalt in Form von Wohnen und Essen sein. Aber wenn der junge Erwachsene keine Ausbildung (mehr) macht - dann muss er selber genug arbeiten, damit das Geld reicht.

Gruß Dhana

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.