Geschrieben von AndreaL am 27.01.2013, 12:07 Uhr |
So steht's im Gesetz:
"(2) 1Wer ohne Empfehlung für die Realschule oder das Gymnasium am Ende des 6.Schuljahrgangs nicht versetzt worden ist, kann durch Beschluss der Klassenkonferenz an die Hauptschule überwiesen werden, wenn aufgrund der gezeigten Leistungen auch nach einem Wiederholungsjahr eine erfolgreiche Mitarbeit nicht zu erwarten ist. 2Der Überweisungsbeschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Konferenzmitglieder."
Quelle: www.schure.de
- Frage zur Versetzung/ Klassenwiederholung- gern an die Lehrer- Niedersachsen - lotte03 26.01.13, 9:37
- Re: Frage zur Versetzung/ Klassenwiederholung- gern an die Lehrer- Niedersachsen - Marion mit Flo & Nessi 26.01.13, 10:54
- Re: Frage zur Versetzung/ Klassenwiederholung- gern an die Lehrer- Niedersachsen - AndreaL 26.01.13, 12:29
- Re: Frage zur Versetzung/ Klassenwiederholung- gern an die Lehrer- Niedersachsen - Marion mit Flo & Nessi 26.01.13, 17:21
- So steht's im Gesetz: - AndreaL 27.01.13, 12:07
- Re: sag ich doch :-) kann überwiesen werden muss aber nicht.... - Marion mit Flo & Nessi 27.01.13, 12:28
- So steht's im Gesetz: - AndreaL 27.01.13, 12:07
- Re: Frage zur Versetzung/ Klassenwiederholung- gern an die Lehrer- Niedersachsen - Marion mit Flo & Nessi 26.01.13, 17:21
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- Re: Frage zur Versetzung/ Klassenwiederholung- gern an die Lehrer- Niedersachsen - Maximus2 26.01.13, 17:33
- Re: Frage zur Versetzung/ Klassenwiederholung- gern an die Lehrer- Niedersachsen - Marion mit Flo & Nessi 26.01.13, 10:54
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