Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von AndreaL am 27.01.2013, 12:07 Uhr

So steht's im Gesetz:

"(2) 1Wer ohne Empfehlung für die Realschule oder das Gymnasium am Ende des 6.Schuljahrgangs nicht versetzt worden ist, kann durch Beschluss der Klassenkonferenz an die Hauptschule überwiesen werden, wenn aufgrund der gezeigten Leistungen auch nach einem Wiederholungsjahr eine erfolgreiche Mitarbeit nicht zu erwarten ist. 2Der Überweisungsbeschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Konferenzmitglieder."

Quelle: www.schure.de

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Teenies - Forum:

Tochter hat sich in fremden Urin gesetzt :-(

Hallo, ich bin im Moment etwas verzweifelt. Meine 12-jährige Tochter hat sich gestern auf dem Nachhauseweg in der Straßenbahn vermutlich in fremden Urin gesetzt. Sie hatte eine Jogginghose an, die sie erst kurz zuvor in der Schule angezogen hatte und diese war vorher sauber. ...

von Gänseblümchen007 28.06.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Gesetz

Gesetzliche Frage

Mädel ist 15...Freund ist 22... wer macht sich strafbar, wenn du 2 miteinander schnakseln und sie schwanger wird? Die Eltern erlauben ihr keinen Sex mit ihm, weil sie Angst haben sich strafbar zu machen. Ihre Mutter sagt...wäre der Freund 17 könnten ...

von Reni+Lena 29.09.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Gesetz

Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.