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Geschrieben von Astrid am 28.07.2011, 14:57 Uhr

Seh' ich genauso, weil...

Hallo,

wenn Du schreibst, dass der Lehrer dies als Teil des Lehrplans sieht, könnte er dies ja auch zu Deiner Tochter gesagt haben. Es heißt nicht automatisch, dass Du mit dem Lehrer gesprochen hast. Ich stimme außerdem meiner Vorrednerin zu: wie der Lehrplan ausgefüllt wird, ist natürlich Sache jedes einzelnen Lehrers.

Ich sehe es ansonsten eigentlich genau wie Hexhex: Wenn der Lehrer uneinsichtig war, schreibe an den Schulleiter. Das muss kein Roman sein und auch keine Beschwerde. Es reicht eine kurze Schilderung der verwendeten Medien, der Reaktion Deiner Tochter und Deiner Einschätzung zur Altersbeschränkung des Films. Dass Du es zwar wichtig findest, dass das Thema behandelt wird. Aber dass ein Lehrer doch bedenken sollte, dass Teenager keine Erwachsenen sind und auch noch nicht mit absolut allem konfrontiert werden müssen, mit dem sich Erwachsene (freiwillig) konfrontieren können.

Schließlich beschäftigt Dich die Sache doch (und das zu Recht) oder? Dinge, auf die man aktiv reagiert hat, kann man ad acta legen. Dinge, auf die man aber hätte reagieren sollen, dies aber nicht (ausreichend) getan hat, laufen einem oft lange nach.

LG

 
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