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Geschrieben von Tine1 am 24.02.2015, 13:02 Uhr

Nicht zwingend!

Ich hab den artikel jetzt nicht gelesen. bin am handy und kann da irgendwie dem link nicht folgen bzw weiß nicht wie das geht.

solche urteile sind ja immer einzelfallentscheidungen und ich weiß jetzt nicht, wie der fall hier genau ist. aber normalerweise sind eltern den kindern auch unterhaltspflichtig wenn sie mal schule schwänzen oder nicht die besten leistungen erbringen. nicht mehr unterhaltspflichtig sind sie, wenn das kind (zb wegen schuleschwänzen) von der schule fliegt, mehrere ausbildungen hintereinander abbricht etc. und sich so selbstverschuldet in die arbeitslosigkeit begibt UND auch dann noch immer nichts an der situation versucht, zu ändern. wenn das ganze nur aus "faulheit" geschieht und sich das kind pysisch und psychisch bester gesundheit erfreut, dann sind die eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.

aber das elternrecht ist eben ein recht, das sich verflüchtigt und mit dem 18. geburtstag ganz erlicht, während die pflichten unter umständen noch lange erhalten bleiben. das kind kann durchaus auch seine schullaufbahn abbrechen und irgendeine lehre anfangen, mit der du überhaut nicht einverstanden bist. trotzdem bist zu ihm zum unterhalt verpflichtet. das wollte ich hauptsächlich zum ausdruck bringen. wobei es natürlich extremfälle gibt, in denen die unterhaltspflicht erlicht.

 
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