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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 23.02.2015, 14:12 Uhr

Dachte ich mir.

Mit den Schweigepflichten nicht, das stimmt wohl.

Aber das Kind kann das Recht aufs Durchgefüttert-Werden verwirken, wenn es sich auf die faule Haut legt und in der Schule dauerschwänzt (oder sich nach der Schule nicht aktiv um eine Ausbildung bemüht). Insofern haben Eltern u.U. durchaus das Recht zu hinterfragen, ob das volljährige Kind noch seinen Pflichten - namentlich dem Schulbesuch - in angemessener Weise nachkommt.

 
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