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Geschrieben von Putzteufel am 29.12.2014, 15:43 Uhr

Jugendschutzgesetzt bezieht sich

grundsätzlich auf öffentliche Veranstaltungen - aber nicht auf Veranstaltungen im privaten Bereich..

Soll heißen: bis 14 dürfen Kinder bis 22 Uhr ALLEINE in einer Wirtschaft bleiben oder einer Silvesterfeier (um beim Thema zu bleiben) in einer Turnhalle - ab 16 dürfen sie bis 24 Uhr ALLEINE dort bleiben, danach nur noch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten!

Wenn ein 14 bzw. 16 jähriger auf einer privaten Feier ist greift der Jugendschutz nicht - sondern das fällt dann wieder zum Teil unter die Aufsichtspflicht der Eltern.

Meine (14 und 17) müssen nicht dürfen aber mit uns feiern - was sie je nachdem was anliegt auch dementsprechend entscheiden.

Beide waren schon an Silvester bei einem Freund und haben dort gefeiert - ohne uns - genauso sind Freunde jederzeit bei uns willkommen ob wir nun selber mit Freunden feiern oder nicht ist ziemlich egal.

Gruß Putzi

 
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