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Geschrieben von luiesee am 02.01.2015, 18:49 Uhr

Es gibt keine Altersbeschränkung für das rumlungern auf der Strasse

Also bei uns in Österreich schon. Es sei denn ich hab da etwas falsch verstanden. Aber so wie ich das verstehe dürfen Jugendliche nicht unbegrenzt draussen sein. (Alleine)

Lg

Für dich ist der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, z. B. in Parks oder auf Straßen, in Gastgewerbebetrieben, bei öffentlichen Veranstaltungen und Kinovorführungen mit einer Aufsichtsperson ohne zeitliche Begrenzung erlaubt.

Ohne Aufsichtsperson gelten folgende Ausgehzeiten:

unter 14 Jahren von 5.00 bis 22.00 Uhr
14 und 15 Jahre von 5.00 bis 24.00 Uhr
ab 16 Jahren ohne zeitliche Begrenzung
Generell verboten ist für dich der Aufenthalt in Nachtklubs oder vergleichbaren Betrieben.


Aufgepasst
Das Gesetz stellt bei den Ausgehzeiten nur maximale Richtlinien auf!
Deine Eltern haben aber das letzte Wort und sie können entscheiden, ob du früher nach Hause musst!
Die Aufsichtsperson muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können!

 
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