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Geschrieben von und am 02.01.2015, 15:48 Uhr

Es gibt keine Altersbeschränkung für das rumlungern auf der Strasse

" Immerhin kümmer ich mich offenbar als Einzige darum das meine Kinder rechtzeitig daheim sind und nicht wahllos umher ziehen können. "

" ich betone nochmal das es mir nicht um eine private Party bei einem Freund zu Hause ging sondern um das rumlungern auf der Strasse."

" Mein Arbeitgeber ist das Jugendamt, ich betreue Kinder. Wäre ziemlich blöd wenn man meine Kinder auf der Strasse aufgabelt, zu einer Zeit zu der sie dort nichts mehr verloren haben."


Was faselst du denn da?
In welchem Gesetzestext soll denn bitteschön geschrieben stehen, bis zu welcher Uhrzeit Kinder und Jugendliche sich draußen aufhalten dürfen bzw. bis wann sie heimzukehren haben? Ein solches Gesetz gibt es nicht.

Und wenn du angeblich beim JA arbeitest, dann solltest du wissen, dass es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben gibt.

 
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