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Geschrieben von SilkeJulia am 26.09.2009, 13:09 Uhr

Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Schaut euch das an, ich bin fassungslos!

http://www.oz-online.de/index.php?id=542&did=20371&go=1

 
19 Antworten:

Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von Krueml09 am 26.09.2009, 14:00 Uhr

Also ich muss sagen, auch wenn ich diesmal unbedingt stillen möchte, finde ich das Verhalten der Frau durchaus sehr seltsam und ich wüsste nicht warum 6 und 8 Jährige heutzutage noch an einer Brust nuckeln müssen! Bei aller Liebe aber meiner Meinung nach ist das zuviel!

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Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von Biene81 am 26.09.2009, 14:07 Uhr

Schließe mich Krueml09 an. Aber trotzdem ist die Strafe übertrieben.

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Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von Bubbles am 26.09.2009, 14:16 Uhr

Das ist ja wirklich krass... da kann man sich echt nur an den Kopf fassen. Ich hoffe wirklich, wie viele andere, die den Artikel kommentiert haben, dass dieses (Fehl!-)Urteil für den Richter noch ein Nachspiel haben wird.
Ob es hier nun "üblich" ist oder nicht, Kinder bis ins Schulalter zu stillen, das allerdings als Kindesmissbrauch hinzustellen, finde ich nicht tragbar.

Und übrigens würde es mich auch mal interessieren, ob es dazu tatsächlich eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, mit 3 (4, 5...) Jahren darf ein Kind nicht mehr gestillt werden. Vermutlich ist es aber bloß die vielbemühte "Ermessenssache".

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Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von Terrorzicke am 26.09.2009, 14:30 Uhr

Oh man, da kriegt man ja echt nen Hals. Vielleicht sollten sich Richter und Staatsanwaltschaft mal auf die wirklich schlimmen Fälle konzentrieren und nicht wegen so einer Scheiße Steuergelder verschwenden

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Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von Terrorzicke am 26.09.2009, 14:31 Uhr

Naja ich möchte meine Tochter auch nicht so lange stillen, aber meine Güte, schlimm, dass sowas jetzt schon als Verbrechen angesehen wird.

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Re: Hm, aber in welchem Alter würdet Ihr die Grenze ziehen...?

Antwort von Astrid am 26.09.2009, 17:22 Uhr

Hallo,

ich finde das Urteil zwar auch unnötig und total übertrieben. Ich frage mich aber generell, wo man eigentlich die Altersgrenze beim Stillen ziehen sollte. Ein achtjähriges Kind zu stillen, finde ich nicht mehr wirklich normal, obwohl ich selbst Langzeitstillerin war. Ich meine das jetzt unabhängig von irgendwelchen Gesetzen (gibt's die überhaupt zur Stilldauer, wohl eher nicht, oder?), sondern einfach nach Gefühl. Ich glaube, ich fände den Anblick eines Achtjährigen, der bei Mutter und Tante saugt, schon mehr als gewöhnungsbedürftig...

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Re: Hm, aber in welchem Alter würdet Ihr die Grenze ziehen...?

Antwort von Bubbles am 26.09.2009, 18:27 Uhr

Meinst Du jetzt generell oder für uns persönlich?

Generell möchte ich darüber eigentlich nicht urteilen, aber Du hast sicherlich recht und ich fände es auch seltsam, beim Stillen einer 8-jährigen zuzusehen. Aber es geht hier ja um einen ganz anderen Kulturkreis, in dem das tatsächlich normal ist. Wie kämen wir denn sonst auf ein durchschnittlichs Weltstillalter von 4 Jahren? Die meisten westlichen Stillerinnen (natürlich nicht alle) kommen bestenfalls auf ein paar Wochen bis Monate. Um das statistisch auszugleichen muss es ja irgendwo Mütter geben, die 7 oder 8 Jahre stillen.

Persönlich kann ich mir auch als Langzeitstillerin nicht vorstellen, weit über den 3. Geburtstag hinaus zu stillen, da wäre glaube ich schon eine gewisse Grenze für mich. Allerdings war ich noch nicht in der Situation, denn meinen Großen habe ich "nur" 18 Monate gestillt, und die Kleine ist jetzt gerade ein Jahr alt. Aber wer weiß, vielleicht schreibe ich in 2 Jahren immer noch hier und sehe das dann ganz anders - in jedem Fall werde ich mich dann nicht dabei "erwischen" lassen!

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Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von Kuegelchen am 26.09.2009, 18:33 Uhr

Huhu

Ohne jetzt alle anderen Kommentare gelesen zu haben:
Man darf es sich natürlich so einfach machen und den Text zu lesen und Wort für Wort als einzige Infoquelle zu nutzen: vermutlich ist da noch viel mehr geschehen, mehr als wir jemals erfahren werden. Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, daß ein (ja, ein provozierendes Wort in diesem Zudsammenhang, ich hoffe es wird richtig verstanden), Sexualstraftäter ohne weiteres bestraft wird. Eigentlich ist - leider- eher oft das Gegenteil der Fall.
Außerdem ; wo steht denn, daß die Frau gestillt hat? In sämtlichen Artikeln im Internet war eher von nuckeln, saugen und lutschen die Rede. Und der Mann hat seine Frau dabei fotografiert um ihr zu zeigen wie unangenehm das ist? Klingt irgendwie nicht sooo logisch. Wenn sie doch denkt, daß es normal ist und es angeblich nur so kennt sind "Beweisfotos" doch Quark.
Zudem herschen in Vietnam meines Wissens nach sehr rigide Moralvorstellungen.
Stillen wir dort oft auch als Zeichen von Armut angesehen, reiche Leute leisten sich Fläschennahrung.
Ich würde den Artikel nicht sofort ohne Nachfrage zu einem Manifest gegen das Langzeitstillen erklären, sondern eher den doch etwas "grauen" Hintergrund beleuchtet haben wollen.
Nur mal so zum Nachdenken.

GLG Kügelchen (Die ihre Tochter mit fast 16 Monaten auch noch stillt:-) )

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Kann mich kuegelchen nur anschließen

Antwort von Joni76 am 26.09.2009, 20:22 Uhr

Ich denke auch, dass da noch andere Sachen dahinterstecken. Ich glaube kaum, dass ein Richter und eine Staatsanwältin einfach mal so eine durchaus empfindliche Strafe verhängen. Wer weiß denn, ob die "Dame" nicht Geld mit den Fotos machen wollte oder ähnliches? Denn die Worte "Kindesmissbrauch" nimmt wohl keiner grundlos in den Mund.

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Nachtrag

Antwort von Kuegelchen am 26.09.2009, 20:42 Uhr

Der erste Satz sollte natürlich wie folgt lauten:
"Man darf es sich natürlich NICHT so einfach machen und den Text lesen.."

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... aber geferbert darf ungestraft werden!!? Nur mal so nebenbei... owT

Antwort von aspira am 26.09.2009, 20:43 Uhr

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sehr seltsam..

Antwort von zeinab271088 am 26.09.2009, 20:50 Uhr


auf der einen seite warum stillt sie 6 und 8 jährige und auf der anderen seite ist doch ihr problem was sie tut!

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und das auch noch in Aurich... bei uns....

Antwort von Mama_von_Jonas am 26.09.2009, 20:55 Uhr

tsts.....

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Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von azenclu am 26.09.2009, 22:38 Uhr

ich würde auch nicht so lange stillen, aber die begründung des richters ist lächerlich. und dass die frau sich darüber hätte informieren müssen, was in Deutschland erlaubt sei ist auch total daneben, denn es gibt hier bei uns gar keine richtlinien was erlaubt ist oder nicht. und dass die brust eine erogene zone ist, darüber kann man sich streiten. der gute herr müsste wissen, dass die brust als organ dazu dient, den nachwuchs zu ernähren. und wenn man denkt dass díe meisten sexual täter frei rum laufen....

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Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von Kuegelchen am 27.09.2009, 0:58 Uhr

Also die Frau hätte sich schon informieren müssen. Bevor ich in ein fremdes Land komme sollte ich da die - wenn nicht schon Gesetze - dann doch die landesüblichen Sitten kennen. Und die liegen hier nun mal so, das es eher unüblich ist ein Kind so lange zu stillen. (Oder setzt ihr Euch in Saudi Arabien als Frau in ein Cafe und packt die Brüste aus...?) Und was wohl vergessen wird: eines der Kinder war die Nichte, ich vermute mal, das Kind war die Tochter der Schwester des Mannes, also ein westlich geprägtes Kind. Ist dies hier üblich? Nein ist es nicht. Und wer hat überhaupt Anzeige erstattet? Hat vielleicht die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet weil die Tochter erzählt hat: Ich habe heute an Tantes Brustwarze genuckelt?? Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es so gelaufen sein könnte.
Und da fängt die Grauzone an: Die Frau gibt an, ihre Nichte nicht aufgefordert zu haben sondern auf das Drängen reagiert zu haben. Hätte sie sich über die Landessitten informiert wüßte sie, das man Kinder anderer Leute (auch in der Verwandschaft) nicht an die Brust läßt. (Oder würde hier jemand die 8 jährige Nicht auf Nachfrage an die Brust lassen?)
Hat sie aber nicht getan. Die Mutter fürchtete vermutlich um das Wohl des Mädchens, in diesem Fall zu Recht wie ich meine. Vielleicht meinte der Richter dies mit christlichen Werten?
Generell von der Hand zu weisen ist es zudem auch nicht ob die Frau die Kinder nicht doch subtil mißbraucht hat. Es ist möglich durch stillen sexuell erregt zu werden also wird es auch von einigen Frauen gemacht, Punktum. Ob es in diesem Fall so war kann man vielleicht kaum nachweisen, daher wohl auch die Strafe auf Bewährung. Zumindest wäre aber von den Kindern (gerade von der Nichte) die Gefahr erst mal abgewendet.
Und zur Brust als erogene Zone. Natürlich ist die Brust eine erogene Zone. Darüber muß man wohl nicht streiten. Brüste sind zum einen sekundäre Geschlechtsmerkmale und zum anderen wichtig für die Sexualität. Nicht nur der Mann interessiert sich für Brüste sondern auch die Frau, das kann man ja nicht von der Hand weisen. (Immerhin verdient eine bestimmte Industrie jedes Jahr ein dickes Einkommensplus mit Artikeln rund um den Busen, eben bezugnehmend auf die Sexualität.
Daher vielleicht die Stellungnahme des Richters auf die erogene Zone der Frau und die Unmöglichkeit eine 8jährige, die an der Schwelle zur Vorpubertät steht an die Brust der Tante zu lassen.
Generell glaube ich nicht, daß es hier um das Stillen an sich ging.
Wir wissen zu wenig, so ein Urteil ist nicht "einfach so" gefällt und eine Langzeitstill-Diskussion ist hier zu banal.

LG Kügelchen

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Re: Ich seh's wie Kügelchen, soooo klar und eindeutig ist das Ganze nicht...

Antwort von Hexhex am 27.09.2009, 11:49 Uhr

Hallo,

ich finde Kügelchens Gedanken und Bedenken zutreffend. Ich glaube auch nicht, dass es in Vietnam üblich ist, achtjährige Kinder "saugen" zu lassen, dabei vielleicht auch noch zu fotografieren, und das alles nicht einmal nur bei der Mutter, sondern auch bei der Tante... Auch sind deutsche Gerichte ja nun nicht für übertriebene Strenge bekannt, sondern eher im Gegenteil - man weiß also wirklich nicht, wie die Umstände exakt waren.

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Kinder anderer Leute

Antwort von Kuscheling am 27.09.2009, 14:06 Uhr

würde ich im Falle eines Falles durchaus an meine Brust lassen, nicht nur das meines Bruders oder das einer guten Freundin, sondern sogar ein fremdes, wenn dieses Hunger hat und es gerade nicht anders geht, weil man im Fahrstuhl feststeckt, oder der Zug irgendwo im Wald angehalten hat oder aus sonst für Gründen gerade nichts anderes da ist.

Dieser Thread zeigt, wie tief die Vorurteile gegen das Stillen sitzen und wie stillfeindlich unsere Gesellschaft ist.

Was die erogenen Zonen angeht: Welcher Teil des Körpers ist nicht erogen? Bis wann darf ich mich denn von meinem Kind streicheln lassen, bis wann an seinem Ohr knabbern, bis wann es auf den Mund küssen?

LG
Maja

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Re: Kinder anderer Leute

Antwort von Kuegelchen am 27.09.2009, 15:08 Uhr

"würde ich im Falle eines Falles durchaus an meine Brust lassen, nicht nur das meines Bruders oder das einer guten Freundin, sondern sogar ein fremdes, wenn dieses Hunger hat und es gerade nicht anders geht, weil man im Fahrstuhl feststeckt, oder der Zug irgendwo im Wald angehalten hat oder aus sonst für Gründen gerade nichts anderes da ist."

Keines dieser Beweggründe traf auf die Nichte zu. Sie steckten nirgendwo fest usw und eine 8jährige aus Hunger stillen...na ja.
Ich würde nicht ein fremdes Kind stillen, da wäre mein Angst vor Krankheiten zu groß. Da geht Eigenschutz schlichtweg vor.

"Dieser Thread zeigt, wie tief die Vorurteile gegen das Stillen sitzen und wie stillfeindlich unsere Gesellschaft ist."

Wie gesagt- geht es hier wirklich um das stillen..?

"Was die erogenen Zonen angeht: Welcher Teil des Körpers ist nicht erogen? Bis wann darf ich mich denn von meinem Kind streicheln lassen, bis wann an seinem Ohr knabbern, bis wann es auf den Mund küssen?"

Natürlich ist alles was zur Befriedigung der eigenen sexuellen Wünsche dient absolut nicht in Ordnung und wird daher auch selbstredend strafrechtlich verfolgt. Auch das Massieren eines Erwachsenen durch ein Kind an nicht vordergründig erogenen Zonen ist daher per Gesetz nicht erlaubt wenn es der sexuellen Befriedigung dient.
Allerdings ist auch hier ein Unterschied zu sehen zwischen eindeutig erogenen Zonen wie etwa der Brust, der Vagina usw und eben nicht eindeutig erogenen Zonen, die aus biologischer Sicht nicht zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse dienen.
Oder gibt es denn keinen Unterschied zwischen dem massieren der Brust einer Frau durch ein Kind oder dem massieren des Armes oder des Rückens der Frau durch ein Kind...? Wobei würde man sein Kind lieber "erwischen"?
(Klar geht es bei diesem Absatz meines Postings nun nur hintergründig um das Stillen, ich wollte damit nur den Unterschied zwischen dem Berühren nicht vordergründig erogener Zonen und eben eindeutig erogener Zonen verdeutlichen.)

GLG Kügelchen

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Re: Bewährungsstrafe wegen Langzeitstillen!!!

Antwort von sylea am 27.09.2009, 22:08 Uhr

ich weiß, ist ansichtssache, aber ich bin auch der meinung das 6 und 8 jährige kinder nichts, aber auch gar nichts mehr an der brust zu suchen haben!!!
schon bei dem gedanken wird mir echt schlecht!!

lg

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