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Geschrieben von 32+4 am 21.07.2016, 12:00 Uhr

speedy

beim test im link oben läuft mein zähler tatsächlich nicht ganz rund. sofern der test aussagekräftig ist.

habe aber noch eine andere frage

habe der lastschrift widersprochen. der anbieter schreibt mit per mahnung natürlich gleich die rücklastgebühren drauf.

ich bin laienhaft der ansicht, OHNE rechnung keine abbuchung in der höhe. evtl.ein wink mit verbraucherzentrale und gebühren ohne vorherige rechnung können auch nicht erhoben werden.
korrekt?

auf meine e-mail kam vom stromanbieter lediglich heute fix eine rechnung. datiert auf heute. fälligkeit laut rechnung 18.07.
das kann ja auch nicht ok sein

aus der rechnung ist ersichtlich, dass sie sogar abschläge vergessen haben reinzurechnen. die kann ich ja nachweisen

 
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