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Geschrieben von allwa am 26.10.2016, 12:40 Uhr

Erbe schulden

Ab Erhalt des Schreibens hast du davon Kenntnis erlangt und ab dann gilt die 6 Wochen Frist. Das Gericht kann in den meisten Fällen auch nicht mitteilen ob es etwas zu erben gibt oder nicht bzw. ob Schulden da sind.
Ich hatte einmal ein Erbe ausgeschlagen wo ich wusste das es Schulden gibt aber auch ein Haus. Das Haus habe ich mir zeigen lassen, ich hatte einen Bautechniker (Bekannter) mit der mir klar sagen konnte das es besser ist hier auszuschlagen. Für meine Tochter habe ich ebenso ausgeschlagen.
Im Moment bist du erstmal Erbe, das gilbt solange bis du es ausgeschlagen hast. Irgendwo meine ich gelesen zu haben das jemand aus der Familie den Erbschein hat. Frage einfach mal nach, Google ein bisschen, bissl Detektiv spielen und versuchen im Ansatz herauszufinden wieviel Erben es sonst noch gibt und ob überhaupt irgendwie was bei rauskommen könnte. Wenn die Person nicht verschuldet war, warum nicht auf das Erbe annehmen.
Eine Fristverlängerung zur Ausschlagung des Erbes gibt es nicht.

 
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