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Geschrieben von sarahT am 25.10.2016, 14:48 Uhr

Erbe schulden

Du hast nicht ausgeschlagen, also bist du Erbin. Und ja, wenn dein Vater Schulden hatte, dann hast du auch die Schulden geerbt.
Aber nicht nur du. Ihr als Erbengemeinschaft habt die Schulden geerbt. Heißt leider nicht, dass du nur 1/6 der Schulden geerbt hast, aber alle Erben sind verantwortlich.
Das Gericht kümmert sich nur um die Erbfolge, nicht um das Erbe. Ich gehe mal davon aus, dass es kein Testament gab.
Bevor du einen Anwalt engagierst würde ich empfeheln, dass du dich mit deiner Stiefmutter und deinen Geschwistern zusammen setzt und ihr gemeinsam schaut, was vorliegt, Schulden und Vermögen, und besprecht, wie ihr mit allem umgeht. Denn wenn deine Stiefmutter sich weigert, dir Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wird es erst mal schwierig an alles ran zu kommen. Einen Ra kannst du zu einem späteren Zeitpunkt immer noch einschalten.
Es tut mir leid, dass du zu dem Verlust nun auch noch diese Schwierigkeiten hast. Wünsche dir, dass ihr das gut über die Bühne bekommt.

 
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