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Geschrieben von Danyshope am 24.10.2016, 19:30 Uhr

Erbe schulden

Das ist nur so wenn wer anders schon abgelehnt hat. Dann gehen die an den nächsten Erben, und der hat dann 6 Wochen Zeit sich zu entscheiden. Da Du aber, sofern Deine Frau bzw die aktuelle Ehefrau (falls das nicht Deine Mutter ist) nicht mehr lebt, warst Du und deine möglichen Geschwister die "Ersterben". Und die schreibt das Gericht nicht an.

Die 6 Wochen gelten ab Kenntnis des Todes. ich gehe mal davon aus du hast es am selben tag gewusst oder mindestens zeitnah. Solltest Du zudem irgendwas von deinem Vater genommen haben, zB Sparbuch oder auch nur irgendwelcher Schmuck oder sogar Dinge ohne echten Wert, dann gilt das Erbe eh automatisch als angenommen. Hattest Du einen Erbschein beantragt?

Selbst wenn Du ausgeschlagen hättest, Du hättest für Deine Kinder und auch für das ungeborene auch ausschlagen müssen. Sonst würden die jetzt erben. Selbst dann wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Mein Rat wäre, mache wirklich ganz, ganz dringend einen Termin bei einem Anwalt. Evtl gibt es noch irgendeine Chance. oder wenigstens um heraus zu finden was genau Sache ist. Und im Fall der Fälle würde ich mich mit den Gläubigern zusammen setzen und schauen was man machen kann.

 
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