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Geschrieben von Danyshope am 25.10.2016, 20:42 Uhr

Erbe schulden

FALSCH !!!!

Und zwar ganz, ganz deutlich.

Ich habe das ganze Prozedere durch. Ich war hochschwanger wie ich für unsern ungeborenen Sohn ausgeschlagen habe. Notariell und zusätzlich beim Amtsgericht. Dann erfolgte ein vorläufiger Bescheid vom Familiengericht welche NACH der Geburt nach Vorlage der Geburtsurkunde in einen endgültigen ausgestellt wurde. Andernfalls hätte unser Sohn spätestens mit Volljährigkeit für die Schulden haften müssen. Klar, als Kind nicht, aber wer will mit 18 Jahren Schulden haben? Und die hätte er 100% gehabt ohne Ausschlagung in seinem Namen. da gebe ich mehr auf die Auskunft vom Amtsgericht und Familiengericht welche mir das beide so gesagt haben!

 
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