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Geschrieben von mama von joshua am tab am 25.10.2016, 7:13 Uhr

Erbe schulden

Das Thema Erbschaft haben wir gerade durch....

Wenn der Erbschein beantragt wurde und du Post vom Amtsgericht bekommst, kannst du JETZT immer noch ausschlagen. Ruf am besten beim Amtsgericht an oder gehe hin. Dann wird die Erbfolge noch geändert.
Dass evtl Schulden auf dein ungeborenes Kind übergehen, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Kinder übernehmen keine Schulden.

 
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