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Geschrieben von Hubbeldubbel am 06.01.2017, 12:47 Uhr

Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Da bleibt nur die Prüfung ob ALG II in betracht kommt.

Die Agentur für Arbeit hat bzgl. ALG I ganz recht.

Wenn keine Krankheit vorliegt, sondern nur eine Gefährdung gibt's auch keine AU und somit auch kein Krankengeld.

Liegt doch eine Krankheit vor, war das BV falsch und müsste zurück gezahlt werden.

 
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