Geschrieben von speedy am 20.01.2017, 11:38 Uhr |
Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit
Hi,
die Antwort von Shinead ist korrekt.
Was du aber noch klären solltest, ist, ob du einen befristeten TVöD-Vertrag hattest? Da kann u.U. drin stehen, dass befristete Verträge bei SS auf Antrag bis zum Zeitpunkt des Endes der MuSchu-Frist verlängert werden - genau aus dem Grund, den du jetzt erfahren musst. Steht im Bereich Wissenschaft/ Forschung Bund z.B. mit drin...
Ansonsten sind auch die Gleichstellungsbeauftragte an der Schule oder der Personalrat gute Anlaufstellen, um Lösungen für solche Härtefälle zu suchen und zu finden.
Gruß, Speedy
- Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - s. 06.01.17, 11:58
- aus dem Bauch raus geantwortet - Ellert 06.01.17, 12:17
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - Hubbeldubbel 06.01.17, 12:47
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - QueenMum 06.01.17, 13:33
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - LittleB 06.01.17, 13:59
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - Hubbeldubbel 06.01.17, 16:43
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - Hubbeldubbel 06.01.17, 16:47
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - nenchen85 06.01.17, 22:00
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - insel.omi 07.01.17, 21:19
- ich vermute sie hatte einen befristeten Arbeitsvertrag - Ellert 07.01.17, 21:31
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - Hubbeldubbel 07.01.17, 21:53
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - insel.omi 07.01.17, 21:19
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - shinead 13.01.17, 11:05
- Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit - speedy 20.01.17, 11:38
- Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit-! KEINE HILFE MEHR BENÖTIGT ! - s. 23.01.17, 9:41
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