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Geschrieben von speedy am 20.01.2017, 11:38 Uhr

Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Hi,
die Antwort von Shinead ist korrekt.
Was du aber noch klären solltest, ist, ob du einen befristeten TVöD-Vertrag hattest? Da kann u.U. drin stehen, dass befristete Verträge bei SS auf Antrag bis zum Zeitpunkt des Endes der MuSchu-Frist verlängert werden - genau aus dem Grund, den du jetzt erfahren musst. Steht im Bereich Wissenschaft/ Forschung Bund z.B. mit drin...

Ansonsten sind auch die Gleichstellungsbeauftragte an der Schule oder der Personalrat gute Anlaufstellen, um Lösungen für solche Härtefälle zu suchen und zu finden.

Gruß, Speedy

 
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