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Geschrieben von Hubbeldubbel am 06.01.2017, 16:43 Uhr

Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Dann bliebe nur der Klageweg - Leistungsklage. Mir ist keine Agentur für Arbeit bekannt, die in einem solchen Fall freiwillig zahlt. Darf sie meiner Auffassung auch gar nicht.

Gesetz ist Gesetz...
Wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat keinen Anspruch.

Stellen Richter fest, dass das Gesetz gegen ein anderes Gesetz oder einen Artikel im GG verstößt, muss dies erst geändert werden... und es bleiben bis dahin Einzelfallentscheidungen.

In dem Bsp. war die Frau ja auch bereits im Bezug und wurde nicht erst arbeitslos...

Eine Suche im Expertenforum bringt auch mit Sicherheit zig Beiträge zu dem Thema.

Hier schreibt Frau Bader, dass im Zweifel ALG II (Harz IV) bleibt..

http://m.rund-ums-baby.de/recht/Der-Arbeitsvertrag-meiner-Freundin-laeuft-2-Monate-vor-der-Geburt-aus_155478.htm

Und hier noch ein aktueller Beitrag - er verdeutlicht die Schwierigkeit von ALG I und BV

http://m.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?forum=recht&id=153805&suche1=BV+ALG+1&seite=1

 
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